ZitatDiese Regelwut der deutschen Behörden könnte auch noch als Aprilscherz gewertet werden
...Dieser Regelwut könnte man entgehen, wenn die Hersteller der Parkscheiben sich einfach an die Vorgaben halten würden. Individuelle Werbeaufdrucke sind ja nicht verboten...
Zitat prati, also meine Parkscheibe schaut keiner der 2 abgebildeten in deinen Link ähnlich! Hätte ich bei uns auch noch nie gehört das die irgendwie genormt aussehen muss!
Naja so kann man schön Kohle machen und abzocken!!! Ich würde die Strafe sicher nicht bezahlen. Parkscheibe ist Parkscheibe!!
Dann ließ mal hier, in Österreich noch bürokratischer als bei uns:
Parkscheibe § 4. (1) Parkscheiben sind nach dem in der Anlage 1 gezeigten Muster auszuführen. Der Durchmesser des Zifferblattes hat mindestens 10 cm zu betragen. Der Zeiger oder das Zifferblatt ist verstellbar anzubringen. Der Zeiger und die Darstellung des Zifferblattes sind in dunkler Farbe (schwarz, dunkelblau oder dgl.), der Untergrund des Zifferblattes in heller Farbe (weiß, gelb oder dgl.) auszuführen. Auf den Parkscheiben dürfen Aufdrucke angebracht werden, sofern dadurch die Kontrolle der richtigen Einstellung der Parkscheibe nicht erschwert wird. (2) Der Zeiger hat die Ankunftszeit anzuzeigen, wobei auf die dem Zeitpunkt des Abstellens folgende volle Viertelstunde aufgerundet werden kann. (3) Parkscheiben, die der Parkscheiben-Verordnung BGBl. Nr. 249/1961 entsprechend ausgeführt sind, dürfen mit der Maßgabe weiterverwendet werden, daß die schwarze Spitze des Doppelzeigers gemäß Abs. 2 eingestellt wird; die rote Spitze des Doppelzeigers bleibt dabei ohne rechtliche Bedeutung.
Blaue Zeitanzeiger mit Sichtfenster: In Österreich nicht erlaubt Die blauen Parkuhren mit kleinem Sichtfenster dürfen zwar in Deutschland, aber streng genommen nicht in Österreich verwendet werden, und zwar gleich aus zwei Gründen: Sie sehen einerseits völlig anders aus als in der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung vorgeschrieben, und sie unterstützen andererseits auch keine Unterteilung der Ankunftszeit in Viertelstunden, sondern nur in Halbstunden.
ZitatDiese Regelwut der deutschen Behörden könnte auch noch als Aprilscherz gewertet werden
...Dieser Regelwut könnte man entgehen, wenn die Hersteller der Parkscheiben sich einfach an die Vorgaben halten würden. Individuelle Werbeaufdrucke sind ja nicht verboten...
Das wäre wohl einfacher, wenn es international einheitlich wäre… …aber dann würde der Forumsschaffner wieder schreien, dass es der EU, der UNO oder der Vereinigten Föderation der Planeten überhaupt nichts angeht, wie die Parkscheiben in Österreich auszusehen haben.
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