Seit 01.01.2008 gilt ein neues Aufenthaltsgesetz in Kroatien.Die 90 Tage Regelung besteht weiterhin.Allerdings innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten.Wer länger bleiben will sollte unbedingt bei der Botschaft der Rep. Kroatien oder bei einem Generalkonsulat eine Aufenthaltsgenehmigung bis sechs Monate beantragen. Die Polizei- und Meldebehörden wurden in diesem Jahr aufgefordert die Angaben sämtlicher Ausländer genau zu überprüfen. Wer also an seinem Zielort ankommt und bei der Angabe der Verweildauer schummelt, muss mit einer erheblichen Strafe rechnen. Im schlimmsten Fall droht die Ausweisung mit Vermerk. Kroatien hat das Europäische Recht übernommen und muss nun die Umsetzung überzeugend darstellen. L.G. Churchilla
stimmt...aber es wurden bislang viele Augen zugedrückt wenn jemand nach 90 Tagen Kroatien für ein paar Tage verlies und nach einer Woche wieder für 90 Tage einreiste...Dies wird nun nicht mehr so grosszügig behandelt.
Zitat von churchillastimmt...aber es wurden bislang viele Augen zugedrückt wenn jemand nach 90 Tagen Kroatien für ein paar Tage verlies und nach einer Woche wieder für 90 Tage einreiste...Dies wird nun nicht mehr so grosszügig behandelt.
Also kein neues Gesetz sondern nur neue Auslegung und Durchsetzungsrichtlinien.
In Antwort auf:Wenn ich für mehrere Monate zu meinem Schwager in Slawonien reisen würde, wie sollte jemand feststellen können, wann ich eingereist bin?
Mal eine Zwischenbemerkung eines aufenthaltstechnischen Laien:
Einen Stempel in den Pass bei der Einreise in Kroatien bzw. bei der Ausreise aus Kroatien habe ich nur sehr selten bekommen. Das ist also kein zuverlässiger Beiweis für meine Aufenthaltsdauer. Wenn ich mit meinem Personalausweis in Kroatien Ein- oder Ausreise kann es nicht mal einen Stempel geben. Ich sehe also keinerlei Sinn darin, das Land mal kurz zu verlassen, um dem Gesetz Genüge zu tun. Ich habe es ohnehin so verstanden, dass man als Ausländer 90 Tage innerhalb von 6 Monaten ohne weitere Genehmigungen in Kroatien sein darf. Ob an einem Stück oder oder 3 x 30 Tage scheint egal zu sein.
Das Problem sehe ich eigentlich bei der Meldepflicht. Ist es nicht so, dass man sich innerhalb von 24 h anmelden muss? Bei einem Verstoss dagegen ist es doch einfacher erwischt zu werden. Die ordnungsgemäße Anmeldung bzw. Abmeldung belegt doch die Aufenthaltsdauer. Gibt es einen Nachbarn, der einen nicht leiden kann, beginnt möglicherweise das Problem.
In Antwort auf:Ist es nicht so, dass man sich innerhalb von 24 h anmelden muss?
regulär ja, bzw. macht das der vermieter, und diese werden ja mehr oder weniger regelmäßig kontrolliert! aber wenn ich privat wohne, also nicht in einem haus, wo offiziell vermietet wird, wird es ja wohl auch keine kontrollen geben. von daher nehme ich an, dass es nicht auffallen würde, wenn z. b. fredinada bei seinem schwager wohnt...
Zitat von ThofroeBei einem Verstoss dagegen ist es doch einfacher erwischt zu werden. Die ordnungsgemäße Anmeldung bzw. Abmeldung belegt doch die Aufenthaltsdauer. Gibt es einen Nachbarn, der einen nicht leiden kann, beginnt möglicherweise das Problem.
Genau so ist es. Als "normaler" Urlauber fällt man nicht auf. Jemand der länger bleibt schon. In den kleinen Gemeinden weiss jeder über jeden Bescheid. Vor allem, was die "Fremden" angeht, die man "Furesti" nennt. Es muss nicht einmal der unmittelbare "böse" Nachbar sein, der den Behörden den entscheidenden Hinweis gibt. Da steckt noch nicht einmal immer ein böser Wille dahinter, wenn so etwas erzählt wird.
Einem Ausländer, der länger hier ist, würde ich z.B. dringend empfehlen, nicht "fremd" zu gehen. Macht er es doch und wird gesehen, weiss es am nächsten Tag das ganze Dorf.
Ob Schwager oder Tante...Es wird inzwischen überprüft ob der Gast angemeldet ist. Innerhalb von 24 Std. oder innerhalb von drei Tagen. Ein Beispiel : Sie sind Inhaber eines Deutschen Reisepasses oder eines Perso. Sie werden a) in einen Unfall verwickelt b) von "neidischen" Nachbarn beobachtet c) Sie müssen einen Diebstahl melden etc. In allen Fällen ist die Polzei verpflichtet zu überprüfen, ob sie angemeldet sind ! Spätestens dann kommt alles raus. Noch besser : Sie wollen ihrem Schwager beim Umbau helfen weil sie Spezialist für Strom/Wasser...egal sind und ein Nachbar vermutet Schwarzarbeit, macht eine anonyme Anzeige, dann ist die Polizei verpflichtet dies zu überprüfen. Touristen werden nie belangt, da man davon ausgeht, dass sie nicht länger als 21 Tage bleiben. Es betrifft die "Gäste", die entweder in ihrem eigenen Haus ( auch ohne Tante Jagoda oder entfernte Verwandte ) den Sommer verbringen wollen. Oder, auch das soll es geben, der Liebe wegen länger in Kroatien bleiben wollen. Ich bearbeite momentan drei Ausweisungen von Inhabern eines Deutschen Reisepasses, die den Winter in Kroatien verbringen wollten und am 91. Tag stand die Polizei vor der Tür ! cheers Churchilla
ganz genau.. In den drei Fällen haben "neidische" Nachbarn, die keine Wintergäste hatten, die Polizei informiert. Ich will nur vorbeugen,nicht meckern. Das mup erfüllt Auflagen der EU. http://www.zagreb.diplo.de/Vertretung/za...ndergesetz.html Zur Info cheers
Für mich hat es den Anschein, dass "churchilla" sich auskennt und genau weiss, was er/sie schreibt. Er/Sie sollte auch darauf hinweisen, dass bei Leuten, die ein Dauervisum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen von der Polizei überprüft wird, ob sie sich tatsächlich überwiegend in Kroatien aufhalten.
@Soline, nun, das widerspricht sich irgendwie aber auch jetzt oder ?
Man darf nicht länger als 90 Tage mit Reisepaß bleiben aber wenn man sich nicht "überwiegend" in HR aufhält, darf man keine Aufenthaltserlaubnis beantragen ( abgesehen davon, dass das unheimlich aufwendig ist) ?
Was ist mit jemandem wie in obigem Beispiel, der/die sich z.B. 8 Wochen in HR aufhält, dann wieder 2 Monate in Deutschland wäre und dann wieder 8-10 Wochen dort sein möchte ? Was machen diese Personen oder hab ich gerade ein Brett vor dem Kopf ?
@churchilla was machen die, die immer einige Wochen am Stück in HR verbringen wollen aber sich nie überwiegend dort aufhalten ? Bin da gerade sehr verunsichert...
Die Antwort, was diejenigen tun sollen, die öfter in Kroatien sein wollen, aber dennoch nicht überwiegend dort sind, findet sich möglicherweise unter dem Link von Churchilla.
Dort steht unter anderem geschrieben: Zu sonstigen Zwecken kann eine Aufenthaltsgenehmigung für max. 6 Monate im Jahr gewährt werden.
Ja, das würde mich auch interessieren. Habe vergeblich versucht, einen privremeni boravak zu beantragen, da ich ja eigentlich in Deutschland lebe und zur Zeit nur im Urlaub in Kroatien bin. Mein Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich ja nicht lange genug am Stück in Kroatien bin. Und wenn ich jetzt länger als die 90 Tage am Stück unten sein würde, würden sie mich trotz kroatischem Mann und Hausbesitz ausweisen? Was machen denn da Leute, die Rentner sind und mit ihrem kroatischen Ehepartner immer mal wieder für längere Zeit in ihre Wohnung/ihr Haus möchten? Oder ist es, wenn man mit einem Kroaten/einer Kroatin verheiratet ist, dann wieder anders?
churchilla, Gibt es irgendwelche Besonderheiten diesbezueglich wenn der Ehepartner Kroate?Kroatin ist und eine Meldeadresse in Kroatien hat? Die Leute aus meinem Dorf ueberzeugen mich immer dass ich mich aus obigen Grund nicht anzumelden Brauch (nema problema)
Welche Aufenthaltsrechte gibt es fuer verheiratete? Wie/wo sind diese zu beantragen?
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