Eh klar, das mit dem Nichtzahlen war nicht Deine Schuld. Das habe ich oben auch erwähnt. Nur ist jetzt das Kind aber aus dem leider nichtvorhandenen Kindersitz in den Bürokraten-Brunnen gefallen.
Ich befürchte, dass ein weiterer Rechtsweg - meiner Meinung nach - nicht wirklich weiter hilft. Ich gehe eher davon aus, dass der dann folgende Preis dafür in Höhe von mindestens "1 Woche Kroatien-Schlemmerurlaub für zwei Personen" liegen dürfte.
Zitat von NekEh klar, das mit dem Nichtzahlen war nicht Deine Schuld. Das habe ich oben auch erwähnt. Nur ist jetzt das Kind aber aus dem leider nichtvorhandenen Kindersitz in den Bürokraten-Brunnen gefallen. Ich befürchte, dass ein weiterer Rechtsweg - meiner Meinung nach - nicht wirklich weiter hilft, sondern der dann folgende Preis dafür in Höhe von mindestens "1 Woche Kroatienurlaub für zwei Personen" liegen dürfte.
Da dürftest du vollkommen richtig liegen. Vera konnte für dieses Vergehen nämlich garnicht an Ort und Stelle abgestraft werden, denn Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht sind "Vormerkdelikte". Es MUSS in jedem Fall die Anzeige erstattet werden. Im Wiederholungsfall ist mit dem Entzug der Lenkerberechtigung (zumindest für uns Österreicher)zu rechnen.
Zitat Ich befürchte, dass ein weiterer Rechtsweg - meiner Meinung nach - nicht wirklich weiter hilft, sondern der dann folgende Preis dafür in Höhe von mindestens "1 Woche Kroatienurlaub für zwei Personen" liegen dürfte.
Meinst du die Anwalts- und Prozesskosten oder die Höhe der Strafe? Wir sind ja im Verkehrsrechtsschutz, und wenn dieser meint, ein Widerspruch lohnt sich, so werden zumindest diese Kosten übernommen.
Zu Flipper: Und schon rückt Europa wieder zusammen:
In Deutschland läuft es nämlich genauso: Zwingend Ordnungswidrigkeitenanzeige mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 40 EUR Geldbuße + rund 25 EUR Gebühren + 1 Punkt in Flensburg.
zu Vera: An der Strafe wird sich wohl auch vor Gericht nichts ändern, es sei denn Du verplapperst Dich und es kann Dir Vorsatz (z.B.: "Ich wusste, dass ich einen Kindersitz brauche und bin trotzdem ohne gefahren!") nachgewiesen werden. In Deutschland würde sich so die Buße sofort verdoppeln.
Es geht wohl eher um die Gerichtskosten. Beim Rechtsschutz aufpassen ob Du versichert bist und ob sie auch in Österreich gilt. Und dann kommt es oft noch auf den "Streitwert" an. Also unbedingt erst nachfragen!!!
Vera, du hast es vorhergesagt, dass es riesen Diskussionen gibt.
Denk doch mal über die 72 Std. Arbeit nach. Ich persönlich wäre jetzt so stur und würde mal anfragen zu welcher Tätigkeit ich eingeteilt werden soll. Z.B. Spargelstechen auf dem Grossglockner oder sowas ähnliches. Entspricht einem 2-wöchigen Urlaub im schönen Österreich.
Man kann gleich vor Ort bezahlen, ober wenn der Polizist nicht will dann gibts Anzeige. Man hat kein Recht die Strafe sofort zu zahlen, weder in A noch in D.
Und so wegen dem überholen in Makarska: Du bist der Meinung ich gefährde andere dadurch. Gut. Aber wenn das Kind nicht zu 100 % gesichert ist dann gefährdest du entgegen deiner Behauptung auch jemanden. Dein Kind.
@osmi Das mit dem Kopfweh sind deine Vermutungen. Du kennst mich nicht und weißt nich was und wieviel ich trinke. Also das Kopfweg war nicht von der Flsche sondern vom Beitrag.
Es hat zwar nichts mit Vera`s Thema zu tun, aber trotzdem :
In Antwort auf:An der Österreichischen Grenze ( wir kamen aus Maribor ) stehen die Beamten auch noch ( von wegen EU !!! )
Hast Du schon mal etwas vom Schengener Abkommen gehört und daß Slowenien dem noch nicht angehört ??
In Antwort auf:Sie wollte doch tatsächlich seine Aufenthalsterlaubnis für Deutschland sehen. quote] Na so was aber auch, was diese "Schnepfe" sich da erlaubt hat !!! Das gehört nämlich absolut zu ihren Aufgaben.
[quote]Was hätte sie denn gemacht, wenn er sie nicht mitgehabt hätte? Durch Österreich darf er auch ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland reisen.
Wahrscheinlich hätte sie Deinen Husband nicht einreisen lassen bzw. ihn erstmal zwecks Klärung der Umstände "festgesetzt".
In Antwort auf:Durch Österreich darf er auch ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland reisen.
Denkste !!! Österreich ist bezüglich des Schengener Abkommens immer noch die EU-Außengrenze und dazu verpflichtet, diese zu schützen - was offensichtlich auch gut gemacht wird.
In Antwort auf:Ich bin auch eine Frau, aber in diesen Berufen sind die Frauen echt ne Plage!!!
Frauen stehen in diesen Berufen ebenso ihren "Mann" wie Männer !!! Nur kommen dann ab und zu recht dumme Frauen daher, die dies in Zweifel ziehen wollen.
Hallo Vera, verzeih mir - aber das mußte einfach raus !!
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Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Man kann gleich vor Ort bezahlen, ober wenn der Polizist nicht will dann gibts Anzeige. Man hat kein Recht die Strafe sofort zu zahlen, weder in A noch in D.
Wer die Gesetze seines eigenen Landes nicht kennt sollte sich nicht auf Glatteis begeben und weder darüber schreiben, noch versuchen andere zu belehren!
In Antwort auf:Man kann gleich vor Ort bezahlen, ober wenn der Polizist nicht will dann gibts Anzeige. Man hat kein Recht die Strafe sofort zu zahlen, weder in A noch in D.
Wer die Gesetze seines eigenen Landes nicht kennt sollte sich nicht auf Glatteis begeben und weder darüber schreiben, noch versuchen andere zu belehren!
Ich als Österreicher sehe das so! Ich glaube das kaum ein Polizist darauf aus ist unbedingt bei einem kleinen Vergehen eine Anzeige zu schreiben sondern lieber gleich kassiert.
Den jede Anzeige macht viel Arbeit und speziell ,wenn die Anzeige noch ins Ausland geht.
In solchen fällen gilt noch immer das Moto, "So wie man in den Wald hinein ruft, so kommts zurück" Deshalb immer freundlich bleiben.
Ist meine Meinung ohne jemanden etwas zu unterstellen!
Zitat In solchen fällen gilt noch immer das Moto, "So wie man in den Wald hinein ruft, so kommts zurück" Deshalb immer freundlich bleiben.
Nene, ich war superfreundlich, weil ich ja wusste, dass ich eh den Kürzeren ziehe, wenn ich schwindle und er dann das Kind aussteigen lässt. Der Polizist war ja auch sehr freundlich, aber in den deutschen Gesetzen nicht so bewandert. Vielleicht hat er es ja sogar gut gemeint, als er vom sofortigen Kassieren abgesehen hat und ein grimmiger Vorgesetzter will hier ein Exempel statuieren? Ich weiß es nicht...
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