Die kroatische Regierung hat vorgeschlagen die Einführung von Pauschalbesteuerung (Ortstaxe) für die Vermieter in Höhe von 600 kn im Jahr. (300 kn pro Bett für die Orte an der Küste + 300 kn für Steuer). Zur Zeit werden im kroatischen Tourismus 340.000 Betten von 50.000 registrierten Vermietern angeboten.
Quelle: Nacional Leider stimmt der Link nicht mehr. - Thofroe
Jan
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22.02.2005 07:41
#2 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements, Ferienwohnungen / Kroatien
mittlerweile bezahlst du pro Bett was du anbietest 600 Kuna im Jahr. Früher musstest du alle Personen anmelden und hast nach Tagen bezahlt. Viele Vermieter haben aber nicht immer Ihre Gäste wahrheitsgemäß angemeldet, deshalb die neue Regelung. Für Vermieter die Ihre Häuser gut in der Saison vermieten wird es günstiger ;)
Mfg Rudi
Sehe ich das richtig? Vermieter, die Pech haben und keine Gäste finden, zahlen die Pauschalsteuer trotzem und machen damit dann noch zusätzliche Verluste? Thofroe
In Antwort auf: Sehe ich das richtig? Vermieter, die Pech haben und keine Gäste finden, zahlen die Pauschalsteuer trotzem und machen damit dann noch zusätzliche Verluste? Thofroe
alles in allem ist die Regelung doch besser. Da entfällt das lästige Ausweis abgeben, wegen der Anmeldung weg und die Vermieter müssen nicht dauernd zur Polizei rennen um die neuen Gäste zu melden. Außerdem trennt sich vielleicht noch ein wenig die Spreu vom Weizen und die Qualität steigt im Ganzen.
Auch dann wird man sicher die Gäste noch wegen der Kurtaxe melden müssen. Bisher ist diese Pauschallösung ja erst noch angedacht. So habe ich wenigstens die Zeitungsmeldung übersetzt bekommen. Dieses Jahr wird daher sicher noch mit der 7% Steuer laufen, wenn überhaupt eine Änderung kommt. Etwas mekwürdig finde ich diesen Vorschlag aber auch. Jemand, der in optimaler Lage vermietet zahlt dann das gleiche wie jemand, der viel ungünstiger liegt und wesentlich weniger Umsatz macht. Auf alle Fälle wird der Abverkauf von Klappbetten steigen. Viele Grüße Jutta
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03.03.2005 14:41
#8 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements, Ferienwohnungen / Kroatien
Denke die Anmeldung bei der lokalen Polizei wird weiterhin von Nöten sein. So ist jeder Ausländer, welcher sich länger als 24 Stunden in Kroatien aufhält verpflichtet sich bei der Polizei zu melden. Wusste ich bis zum letzten Jahr auch nicht, da ich privat wohne. Dachte es geht auch ohne. Das Ganze kostet nichts. Man bekommt ein Touristenvisum für einen bis zu 3-monatigen Aufenthalt ausgestellt. Das Ganze maximal zweimal pro Jahr - zumindest offiziell.
Dieser kleine Schein kostet nichts und hat mir bei den hier wirklich oft stattfindenden Verkehrskontrollen in der Weihnachtszeit schon so manche Diskussion erspart.
soweit ich weiss werden die pauschalen nach gebieten aufgeteilt, d.h. z.b in dubrovnik die volle steuer , und lastovo und vis nur 50%, na ja noch ist es nicht amtlich
mfg drazen
wandervoll
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04.03.2005 00:05
#11 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements, Ferienwohnungen / Kroatien
In Antwort auf: ...wir vermieten auch und melden gerne unsere gäste an. so hoch sind die abgaben nicht, und wir wollen den gästen und uns das unangenehme im urlaub ersparen. in diesem jahr wird höchstwahrscheinlich (nach vorschlag vom touristikminister, muss noch im praxis in die kraft treten) ein pauschal für steuer und kurtaxe bezahlt werden müssen. dieser pauschalbetrag wird für ortschaft, welche bisher in klase A geordnert wurde (die ortschaften mit 7,00 kn/tag/erwachsene). 600kn/jährlich/bett betragen. die gemeinden, welche durschnittlich mehr als 40 tagen im jahr gut von touristen besucht werden, können die hälfte dieses betrages durch eigenen beschluss ich bis zu 25 oder zu 50% erhöhen (damit ist kurtaxe gemeint). die gemeinden, welche weniger gäste haben, z.b. ortschaften klasse D werden wiederum etwas weniger pauschale zahlen müssen. da ein teil dieser vermieterabgaben an die gemeinde für infrastruktur, sauberkeit, pflege der ortschaft eingesetzt werden, zahlen wir das gerne. dieser pauschalbetrag wird einmalig bis ca. mitte september entrichtet werden müssen.
soweit ich weiss, wird das schon in dieser saison gelten; von der regierung wurde diese regelung vorgeschlagen, es muss nur noch bestätigt werden. wie das mit der polizei-anmeldung verknüpfbar ist, verstehe ich noch nicht. ich finde, weniger sind das problem die vermieter, welche das vermieten angemeldet haben. mehr verluste gibt es durch diejenige, die gäste als "freunde" haben. vielleicht wird jetzt mehr zeit bleiben, um sie zu kontrolieren.
noch ein paar infos: der pauschalbetrag für kurtaxe wird bis 31.7. zu zahlen sein, bzw. in drei raten, wobei die letzte rate bis 30.9. beglichen werden soll.
vermieter in den siedlungen am meer, bzw. die touristiksiedlungen mit mehr als 100.000 einwohner zahlen grundbetrag für kurtaxe vermieter in den siedlungen im bereich von besonderen staatlichen fürsorge, die siedlungen auf den inseln und in den berggebieten zahlen 50% des betrages für kurtaxe. vermieter in den restlichen siedlungen zahlen 75% des betrages für kurtaxe. nach einem antrag der örtlichen touristikgemeinschaft eines sehr erschlossenen touristikortschaft, kann seits gemeinde/stadt erlaubt werden, dass der betrag für kurtaxe bis zu 100% erhöht wird!!!
Quelle für diese infos: website kroatische ministerium für tourismus
ich denke, der pauschale grundbetrag für kurtaxe ist 300,00kn/jahr. über steuer ist in dem text nicht die rede, weil dass ein entwurf für veränderung des kurtaxe-gesetzes ist. zeitungen haben aber so interpretiert, dass 300,00 kn/jahr pauschal-grundbetrag für kurtaxe ist, und zusätzliche 300 kn/jahr pauschalbetrag für steuer ist. ...stimmt...ich sehe gerade auf website des ministeriums, der pauschalbeträge für steuer sind genauso hoch, wie die für kurtaxe. der grundbetrag ist 300,00 kn für kurtaxe und 300,00 kn für steuer. in biograd, vodice, beimir etc. wird man also 600,00 kn/bett im jahr zahlen müssen, auf z.b. vis 300,00 kn/bett.
murter, krk, rab sind insel, werden sie dann 300 kn/bett zahlen??? das wäre apsurd. ansonsten ist das für uns ok. was meint ihr?
Also ich finde diese Regelung völlig absurd. Wenn ich es richtig verstehe zahlt also jemand, der ein Haus direkt am Meer besitzt, von Ostern bis Oktober ausgebucht ist und pro Wohnung 80€ täglich bekommt, das Gleiche, wie jemand der nur 40 Euro erzielt und kaum Buchungen hat, weil er ungünstiger gelegen ist. Das kann doch sicher nicht sein. Auch wer seine Immobilie teilweise selbst nutzt und nur vermietet, wenn er selbst nicht vor Ort ist, ist im Nachteil, gegenüber anderen, die ständig vermieten. Er zahlt dann quasi für seinen eigenen Aufenthalt Steuern. Nach dieser Regelung müßte eine Jugendherberge in Deutschland bei wesentlich weniger Profit mehr Steuern als ein Luxushotel bezahlen, nur weil mehr Betten vorhanden sind. Oder verstehe ich da etwas falsch Viele Grüße Jutta
ja, ich habe auch darüber nachgedacht, dass das nicht fair ist und sicherlich schwer sein wird für diejenige, die etwas günstigere wohnungen anbieten (wir sind auch günstig, haben aber ziemlich viele buchungen). allerdings könnte längerfristiges effekt davon positiv ausfallen, falls die vermieter den problem erkennen und die preise für die wohnungen dank verbesserten ausstattung, besserem angebotspaket, etc., steigen werden. das wäre für mich eine positive entwicklung im kroatischen tourismus, frage mich nur, ob gerade das passieren wird. möglich auch, dass viele ihre tätigkeit abmelden und schwarz vermieten, oder mindestens die zusatzbetten in den wohnungen abmelden. auch die vermieter die erst angefangen haben, und keine stammgäste zahlen gleich wie andere...mal schauen...wir haben unser werbematerial mi den preisen zzgl. kurtaxe rausgeschickt, und ich denke, dass für viele vermieter diese regelung spät gebracht wird und einige sachen nicht ganz bedacht sind. regierung schlägt aber dem parlament vor, dass diese regelung im dringendsverfahren für dieses jahr gebracht wird.
was das eigennutzen der ferienwohnungen betrifft werden die personen, welche sich in den, für das vermieten registrierten ferienwohnungen befinden, als gäste betrachtet. heisst: wenn man von mai-oktober vermietet, dürfte man die wohnung nicht selbst nutzen. dieses info habe ich auf meine überraschung vom beamten der touristikbehörde bekommen, selbst habe ich nicht nach eine gesetzquelle dafür gesucht. auch wenn apsurd, ist es auch verständlich, denn viele sagen, dass ihre touristen ihre freunde sind (hehe!! muss auf werbespruch: "urlaub bei freunden" denken...
ich bin der Meinung, daß sich der kroatische Staat die Gesetzgebung zu einfach macht. Er möchte ohne viel Aufwand Einnahmen verbuchen können und setzt völlig unausgereifte Vorschriften in die Welt wie diese Pauschalbesteuerung, die überhöhten Gebühren für private Tauchgänge, oder die Auflagen für den Bootstourismus, alle möglichen Gäste im Vorfeld zu melden. Ich kann ja auch nicht einfach Freunde und Bekannte abschaffen, nur weil einige Vermieter mit diesem Begriff Schindluder treiben. Nach den geltenden Gesetzen machen sich Immobilienbesitzer strafbar, wenn sie in ihr Eigentum Freunde, Verwandte und Bekannte mitnehmen, da sie Haus oder Wohnung nicht zur Vermietung angemeldet haben und somit Schwarzvermietung betreiben. Lassen sie sich aber kategorisieren, dürfen sie selbst dort nicht mehr wohnen. Also für mich hat das keine Logik.
Viele Grüße Jutta
wandervoll
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05.03.2005 18:04
#16 RE:Pauschalbesteuerung für Vermieter von Appartements, Ferienwohnungen / Kroatien
es wird bestimmt verschiedene meinungen über diese regelung geben. einige werden durch sie weniger, andere mehr zu zahlen haben. ich denke auch nicht, dass sie perfekt und ausgereift ist, sie muss noch durch parlament...und sehr fraglich, ob auch dann alles bedacht wird ;).
generell scheint sie mir aber ein schritt in die richtung vereinfachung des verfahrens zu sein, und möglich führt sie auch in richtung der höheren angebotsqualität. und das könnten wir in kroatien gut gebrauchen.
für mich persönlich wird diese regelung nicht günstiger ausfallen als bisherige; denn wir haben zusatzbetten in den wohnungen registriert (2+1), aber wir vermieten in dalmatien meistens an 2 gäste. ausserdem haben wir etwas niedrigere preise, denn unsere wohnungen sind eher klein (in 80-er gebaut), versuchen aber jedes jahr etwas neues anbieten, die wohnungen teilweise neu herrichten..zusatzangebote machen usw.
stimmt, der staat wird dadurch die einnahmen besser planen können, normall auch dass er das anstrebt. zu anderen regelungen, bereiche tauchen und bootscharter (schwarz? weiss?) kann ich nicht viel sagen, sie kenne ich nicht genug tiefgründig, sondern nur aus den sensationallen zeitungsartikel.
grüsse aus altstadt von sibenik, kein wetter zum wandern, bura... wandervoll
die strassen sind leise, ein paar katzen, ein paar menschen hört man auf den gassen. ich liebe es, hier zu liegen und das licht der kathedrale zu beobachten. bin in der nähe von vijecnica. unten in "bunari" gibt es bestimmt viel leben, heute ein jazz koncert...wann kommst du? gerne grüsse ich die stadt von dir grüsse an dich aus sibenik
Leider kann es sein, dass ich erst wieder Ende August / Anfang September oder gar erst Mitte September in der Gegend bin
Ich bin immer in Rogoznica etwas südlich von Primosten. Obwohl Trogir fast näher ist, zieht es uns immer mehr nach Sibenik. Die Stadt ist mir wirklich ans Herz gewachsen. Da ich meist mit dem Bus anreise liebe ich es einfach durch die engen Strassen in die Stadt reinzufahren und dann immer weiter runter bis ans Wasser (der Busbahnhof liegt am Ender der Riva - für die, die noch nicht da waren). Das heisst für mich - Zuhause angekommen
Die Pauschalbesteuerung wurde von der Regierung verabschiedet. Die Pauschale beträgt zwischen 150 und 300 Kuna pro Bett/Jahr. Die Höhe hängt davon ab, in welce Kategorie der Ort eingestuft wird. Am meisten (300 Kuna) werden in folgenden Orten fällig: Makarska, Bol, Murter und Plitvicer Seen .
Etwas weniger, nämlich 255 Kuna in Rijeka, Vis, Split, Varazdin usw.
In weniger attraktiven Orten werden 150 Kuna pro Bett und Jahr fällig (wahrscheinlich nur landesinnere Teile von Kroatien)
Den kleinen Vermietern (bis 4 Betten in zwei Zimmern) die in Orten leben, wo die Auslastung der Zimmer weniger als 40 Tage pro Jahr beträgt, haben ein Wahlrecht zwischen der neuen Pauschalbesteuerung und der alten Besteuerung.
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