gestern, 15.07.2004 wurde in Kroatien neues Gesetz über Verkehrssicherheit verabschiedet.
Danach gilt die 0,0 Promille-Grenze!
Strafen: 0,0-0,5 1500kn (ca. 205€) + 1 Punkt 0,5-1,5 2000kn (ca. 273€)+ 3 Punkte + Fahrerlaubniss entzug für 3 Monate > 1,5 3000kn (ca.410€)+ Fahrerlaubniss entzug für mehrere Monate
-Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h in geschlossenen Ortschaften als erlaubt - 300kn -Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h in geschlossenen Ortschaften als erlaubt - 500kn
- Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h in nicht geschlossenen Ortschaften als erlaubt - 300 kn - Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 km/h in nicht geschlossenen Ortschaften als erlaubt - 500 kn
- Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 50 km/h in geschlossenen und nicht geschlossenen Ortschaften als erlaubt - 2000kn
Um in den nicht verbotenen Gebieten tauchen zu können, muss jeder Taucher einen Taucherschein besitzen, der vom Kroatischen Taucherverband ausgegeben wird. Er kann in Taucherklubs und Taucherzentren sowie in befugten Reiseagenturen entlang der adriatischen Küste käuflich erworben werden.Der Taucherschein gilt 365 Tage vom Tag der Ausstellung. Sein Preis beträgt 100 Kn und er wird nur an Personen ausgegeben, die das Zeugnis einer international anerkannten Taucherschule besitzen.Die Tauchverbotszonen schließen die Nationalparks Brijuni und Krka und Teile der Binnengewässer ein, die die Häfen, Zugänge zu den Häfen, Ankerplätze der Häfen, stark befahrene Gebiete, besondere Reservate und Naturparks (Malostonski zaljev, Limski zaljev, Naturpark Telascica) umfassen sowie das Meer im Umkreis von 100 m um die vor Anker liegenden Kriegsschiffe und um bewachte Militärobjekte an der Küste. Eine Erlaubnis erteilt das Kulturministerium durch die örtlichen Niederlassungen in den Museen. Mit vorheriger Zustimmung des Kulturministeriums bzw. seiner Gebietsbüros darf in folgenden Gebieten getaucht werden (in der Rovinj Umgebung): Baron Gautsch und Sv. Ivan na pucini.Unterwasseraufnahmen und Fotografieren sowie die Untersuchung von archäologischen Lokalitäten dürfen nur mit besonderer Genehmigung des Kulturministeriums durchgeführt werden.
In der Republik Kroatien sind beim Ministerium für Bildung und Schulwesen folgende Taucherschulen registriert: BSAC, CMAS, IANTD, NAUI, PADI und SSI. Im Falle eines Tauchunfalls sind folgende anzurufen: Dienst für die Rettung und Suche am Meer 91155 DAN UKW-Kanäle 16, 10, 7
Fischfang
Bevor sie Sportfischfang betreiben, müssen sie eine Genehmigung erlangen. Für die Beschaffung einer Genehmigung (Angelschein) benötigt man einen Personalausweis (Reisepass, Führerschein). Die Genehmigungen werden in Reiseagenturen und Reisebüros in allen Städten entlang der Küste ausgegeben. Es werden Genehmigungen für den Sportfischfang mit Angelhaken, mit der Unterwasserharpune, mit der Schleppangel und der Legangel, wie auch die Genehmigungen für den Thunfischfang ausgegeben. Die ganze Adria ist für den Fischfang freigegeben, wobei besondere Beschränkungen für die Gewässer der Nationalparks (Kornati, Brijuni, Krka und Mljet) bestehen sowie für einige andere, kleinere Lokalitäten.Die Preise für die Genehmigungen (Angelscheine) sind verschieden, je nach dem, ob es sich um Tages-, Wochen- oder Monatsgenehmigungen handelt.
...aus: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
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