bei Klase 3 wird auf Antrag folgender Vermerk eingetragen: CE 79 (C1E>12.000 kg, L<=3)
Anmerkung: "CE 79 (C1E>12.000 kg, L<=3)" bedeutet Berechtigung zum Führen von 3-achsigen Fahrzeugkombinationen mit einer Gesamtmasse über 12.000 kg, wobei die maximale Höhe der Gesamtmasse aus zulassungsrechtlichen Gründen auf 18.500 kg begrenzt ist (vgl. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO). Das Zugfahrzeug einer solchen Kombination darf dabei eine Gesamtmasse von 7.500 kg nicht überschreiten. Bei Erst- oder Neuerteilungen von EU-Klassen wird "CE79" nicht erteilt, nur bei Umstellung alter Fahrerlaubnisklassen, die vor 1999 erteilt wurden, kann der bisherige Besitzstand auf Antrag erhalten werden.
"Die bekommt ein über 50-jähriger nur noch dann, wenn er ein Gesundheitsattest erbringt. Mit dem alten FS war das nicht der Fall !"
wo steht das??
die Gesundheitsprüfung für Klasse 2 gilt bereits jetzt schon, auch die Zwangsumschreibung auf den neuen Schein...
siehe hier:
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zitat:
Lkw-Fahrer müssen auch zum Arzt Bewerber um die Fahrerlaubnis-Klassen C, C1, CE und C1E (Lkw) benötigen eine Bestätigung eines Arztes ihrer Wahl über die körperliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und ein augenärztliches Zeugnis.
Mit Ende des Jahres 2000 verlieren die Fahrerlaubnisse der bisherigen Klasse 2 (Lkw) ihre Gültigkeit, sofern deren Besitzer bis zum 31.12.99 50 Jahre oder älter sind. Dann heißt es rechtzeitig zum Arzt und zum Augenarzt zu gehen, und den alten Führerschein gegen den Kartenführerschein der Klasse CE (Lkw mit Anhänger) umzutauschen.
Kraftfahrer, die nach dem 31.12.99 ihren 50. Geburtstag feiern, verlieren mit diesem Tage auch ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2. Sie müssen also rechtzeitig vor ihrem Geburtstag zum Arzt, zum Augenarzt und zur Meldestelle gehen, um den neuen Kartenführerschein zu erhalten.
Ab dem 50. Geburtstag gelten Fahrerlaubnisse der Klassen C und CE nur noch für fünf Jahre. Sie können nach Vorlage der ärztlichen und augenärztlichen Bescheinigungen um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Wieso, wenn ich jetzt umschreibe, kann ich die gleichen Fahrzeuge führen wie bisher, sogar noch mehr, weil die Begrenzung auf drei Achsen teilweise wegfällt.
Und die Gesundheitsprüfung gilt unabhängig vom neuen "Führerschein"
@Daxbauer Also, nochmal langsam zum Mitschreiben: Umschreibung ist freiwillig. Alte Rechte bleiben grundsätzlich erhalten, bis auf bestimmte Klassen ab 50 Jahre. Inhaber von Klasse 3 erhalten B und BE automatisch auch C1 C1E. D.h. Fahrzeuge bis 7,5 to und Züge bis 12 to. Dabei darf das zGG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Den vollen Umfang der bisherigen Klasse 3 gibt es nur auf besonderen Antrag. Dabei erhältst Du Klasse CE 79(eingeschränkt auf bisherigen Klasse 3 Umfang 7,5 to) die bis zum 50. Lebensjahr befristet ist. Verlängerung ist jeweils um 5 Jahre möglich, mit ärztlicher Untersuchung.
Genau Vera, wobei das "LS3" die Achsenzahl bedeutet. Vielleicht nochmals zur Klarstellung: Mit Klasse BE (Klasse 3) darf die gezogene Anhängelast das zGG des Zug-PKW nicht überschreiten. Die Ösistani machen da manchmal Schwierigkeiten. Es gelten die Angaben in den Fahrzeugpapieren. Nur wer Züge mit einem zulässigem zGG über 12 to mit seinem alten 3er führen will, muß einen Antrag auf CE79 stellen.
Jeder Führerschein ist gültig - ob grau oder rosa. Hab als ich vor 6 Jahren geheiratet hab bei der Polizei nachgefragt. Der sagte mir das der Führerschein (mit meinem Mädchennamen) nur der Nachweis ist das ich eine Fahrerlaubnis habe - die Identität gibt sich aus dem aktuellen Personalausweiß. Also fahre ich immer noch mit dem rosa Ding - die Karte find ich häßlich- wollte ich nich. Die Österreicher wollten das mal ändern - bzw nich anerkennen - da hat der ADAC ein Urteil erwirkt.
mal eine kurze Frage: darf ich mit meinem normalen Führerschein (PKW) in Kroatien ein Auto mieten oder muss ich so einen tollen neuen EU-Führerschein vorweisen?
Nach einer Auskunft des Generalkonsulats der Republik Kroatien in Frankfurt am Main ist ein Internationaler Führerschein in Kroatien nicht zwingend vorgeschrieben. Weitere Auskünfte dazu erteilt das kroatische Generalkonsulat unter Telefon: 069/7071-005. Da Kroatien jedoch nicht der EU angehört, gilt auch nicht die gesetzliche Regelung hinsichtlich EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG. Es wird daher von der Abteilung Straßenverkehr und Kfz-Zulassung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen empfohlen, einen internationalen Führerschein mitzunehmen.
Quelle: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
..andererseits hatte ich in den letzten knapp 30 Jahren nie Probleme mit meinem "grauen Lappen"...
Zitat von beka..andererseits hatte ich in den letzten knapp 30 Jahren nie Probleme mit meinem "grauen Lappen"...
Mit dem "grauen Lappen" hatte ich vor Jahren, als Izola noch meine Basis war, erhebliche Probleme, die Slowenen wollten den Lappen nicht anerkennen und erst nach Rücksprache mit Vorgesetzten durfte ich weiterfahren.
Ich hab' mir dann, um weiteren Ärger vorzubeugen, den damals neuen "Scheckkartenführerschein" ausstellen lassen.
Ich habe mir aber auch den neuen EC Kartenführerschein besorgt. Und immer schön nachsehen ob der LKW Schein auch komplett übertragen wurde, wird gern mal was vergessen.
Zitat von AlexImmer die männlicher Stutenbissigkeit
Ich habe mir aber auch den neuen EC Kartenführerschein besorgt. Und immer schön nachsehen ob der LKW Schein auch komplett übertragen wurde, wird gern mal was vergessen.
Ich hab damals, als ich das Ding bekam, gestaunt, was ich alles fahren durfte und nix davon wusste...
Ich habe auch einen freund der JETZT den großen LKW Schein mi Hänger hat, zwar nie gemacht aber laut Führerscheinstelle hat er in ihn jetzt. Kenne aber auch Personen die einige Scheune weniger auf dem Neuen haben.
Den großen Schein hatte ich nicht, aber ich durfte damit bis vor 2 Jahren >12 to (CE) fahren. Ich dachte immer, bei 7,5 to sei Schluss bei der alten Klasse 3. Und wenn ich das jetzt richtig sehe, darf ich ohne ärztliche Untersuchung nicht mal mehr das fahren, sondern nur noch Klasse A + B.
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