Ich hab mal irgendwo gelesen, dass ein Ersatzlampenkasten Pflicht ist. Da eine Glühlampe immer mal kaputt gehen kann, sollte man da Ersatz mithaben, unabhängig davon, ob der Gesetzgeber es fordert oder nicht.
Folgende Dokumente für die Einreise nach Kroatien sind erforderlich: - Zulassung (bei fremden Fahrzeug mit Vollmacht des Besitzers) - grüne Versicherungskarte - Führerschein - gültiger Personalausweis oder Reisepass
kathy
(
Gast
)
Beiträge:
19.07.2004 17:14
#3 RE:Was braucht man alles für eine Reise nach Kroatien ?
Ersatzlampen mitnehmen - ist sehr sinnvoll. Ich habe an vier großen Tankstellen in Kroatien versucht ein Birnchen zu bekommen - absolut OHNE Erfolg. Somit bin ich dann bis Österreich gefahren, bevor ich dieses wechseln konnte. Na ja, dieses Birnchen hat mich dann fast das doppelte gekostet wie die Ersatzsets, die man bei uns bekommt.
Bezüglich der Vollmacht des Fahrzeugbesitzers: Weiß jemand, ob es da Formvorgaben gibt? Muß man diese beglaubigen lassen? Hat Jemand Erfahrungen damit?
am besten fragst du mal beim ADAC nach. Wir haben uns vor Jahren ein Wohnmobil von Bekannten ausgeliehen und sind damit ins Ausland gefahren. Damals haben wir einfach eine schriftlich Vollmacht aufgesetzt, auf der die persönlichen Angaben des Fahrers, das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer vermerkt waren. Da wir leider in einen Unfall verwickelt wurden, wollte die Polizei die Papiere auch sehen und diese Vollmacht war ausreichend.
Was ich aber auf jeden Fall empfehlen würde, wenn das Fahrzeug noch kein biblisches Alter erreicht hat: Schließ am besten eine kurzzeitige Vollkaskoversicherung ab, denn die Wahrscheinlichkeit, von einer ausländischen Versicherung im Schadensfall Geld zu sehen, ist nicht sehr hoch und du bleibst auf den Kosten sitzen, was gerade bei einem geliehenen Fahrzeug äußerst ärgerlich wäre. So ist uns das damals ergangen, und dank der Vollkaskoversicherung mussten wir nur die Selbstbeteiligung an unseren Bekannten zahlen.
Formvorgaben gibt es da nicht, draufstehen sollte natürlich der Fahrzeugbesitzer mit Adresse, der/die Fahrer mit Adresse und Angaben zum Fahrzeug wie Typ, Kennzeichen, am Besten auch Fahrgestellnummer. Nötig ist eine Vollmacht auch bei Firmenwagen, ich kenne einen Fall, bei dem sich jemand selbst die Vollmacht ausgestellt hat, da das Fahrzeug auf seine Firma angemeldet ist.
Die Vollmacht welche ich für den Firmenwagen benutze sieht so aus: (Allerdings ohne Gewähr, ich habe den Text auch mal irgendwo her bekommen, kann sogar hier im Kroatien-Forum gewesen sein, weiß ich aber nicht mehr so genau)
Vollmacht - authority - Punomoc
Herr ..., ...straße .., ...PLZ Ort, ist berechtigt, das Firmen-Fahrzeug PKW Typ..., Amtl. Kennz. XYZ-X 123 im In- und Ausland zu führen.
Herewith we declare that Herr ..., ...straße .., ...PLZ Ort, has the permission to use the car PKW Typ..., Amtl. Kennz. XYZ-X 123 at home and abroad.
Ja opunomocujem gospodina Herr ..., ...straße .., ...PLZ Ort, da se koristi mojem vozilom PKW Typ..., Amtl. Kennz. XYZ-X 123
D-Schild: Das D-Schild ist meines Wissens nach trotz Euro-Kennzeichen vorgeschrieben. Sogar eine bestimmte Größe muss wohl eingehalten werden.
Es ist eigentlich nicht neu, dass man außerhalb der EU ein D-Schild am Fahrzeug anbringen muß. Das gilt auch dann, wenn man ein EU-Fahrzeugkennzeichen besitzt. Viele denken, dann ist des D-Schild überflüssig. Dem ist aber nicht so. Obwohl ich das weiß, konnte ich mich noch nie mit einen D-Aufkleber am Heck meines Autos anfreunden. Also hatte ich noch nie einen dran. Es ist auch noch nie etwas passiert. Keiner hat gefragt und keiner hat je etwas bemängelt. Vorsichtshalber habe ich griffbereit im Auto ein D-Schild mit Magnetfolie liegen. Das kann ich im Notfall einfach anheften und anschließend wieder runternehmen. So kann ich mögliche Probleme an der Grenze zu Kroatien entschärfen oder vermeiden.
Muss dazu noch sagen hatte bis jezt nie probleme wegen dem Ch schild oder etwas anderem, da ich am Auto kleines schild benütze. Einmal wurde ich in Slowenien nach den oblikatorischen ausrüstung gefragt, die ich nicht dabei hatte und nie habe ausser verbandskasten und dem dreieck, zuerst wurde kompliziert und nach dem erwähnen vom Wiener Konvention aus dem jahre 1968 das auch Slowenien anerkännt, wahr alles geklärt. den die Konvention sagt aus das FZG. das ima ausland eingelöst ist kann mit der ausstatung unterwegs sein das in sienme land oblikatorisch ist.
Und ersatzbirnen nützen mir nicht viel, weil ich vorne xenon habe und um lampe auszuwechseln mus der stossfänger und scheinwerfer vorne raus, d.h. ca 1. std. arbeit. das ganze ist schön auch auf der seite des Slowenische automobil klubs beschrieben.
In Antwort auf: Und ersatzbirnen nützen mir nicht viel, weil ich vorne xenon habe und um lampe auszuwechseln mus der stossfänger und scheinwerfer vorne raus, d.h. ca 1. std. arbeit.
Das, denke / befürchte ich, wird dem Kontrollorgan aber komplett egal sein, wielange du dazu brauchst um dein Auto wieder nach der StVO betreiben zu können
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